Maßgeblich ist und bleibt immer die veröffentlichte Gebührenordnung des Betriebs!
Davon abweichende Guthabenberechnungen und ggf. erforderliche Guthabenkorrekturen im Buchungssystem
sind unverzüglich mit dem Betrieb zu klären.
Die Fairness gegenüber dem Betrieb und den anderen Teilnehmern gebietet, dass dieses Buchungssystem nicht
missbräuchlich verwendet wird, also z. B. Termine nicht unnötig blockiert und ausstehende Zahlungen zügig beglichen
werden. Bei Verstoß können Zugänge gesperrt werden.
Als Eltern entscheiden Sie, ob Sie Ihren Kindern die Zugangsdaten übergeben, damit diese selbst
Termine und Karten buchen können, oder ob Sie dies für Ihre Kinder tun. Falls Sie Ihre Kinder buchen lassen, gibt
es verschiedene Möglichkeiten, das Risiko von Fehlkäufen zu begrenzen (z. B. zusätzliche Eltern-Mail zur Info, Eltern-Passwort
für Käufe, monatliches Budget, eingeschränkte Zahlungsarten u.a.) - informieren Sie sich hierzu bitte im Betrieb.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Buchungen Ihrer Kinder haften. Wenn Sie mit Kartenkäufen Ihrer Kinder nicht einverstanden sind,
wenden Sie sich bitte schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, an den Betrieb. Bereits
absolvierte oder nicht mehr stornierbare Teilnahmen können nicht erstattet werden.
Mit der Anmeldung und der Nutzung dieses Buchungssystems erklären Sie sich mit
den Nutzungsbedingungen und mit der Speicherung Ihrer persönlichen Daten entsprechend der Datenschutzerklärung, die Sie
jederzeit im System über den Link "Datenschutz" in der Fußzeile jeder Seite einsehen können, einverstanden.
Sie können über den verantwortlichen Betrieb jederzeit eine Löschung Ihrer Daten verlangen. Eine Teilnahme an den vom
Betrieb über das Buchungssystem angebotenen Leistungen ist dann allerdings nicht mehr möglich.
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reitverein Oberzier e.V.
Leistungen der Reitschule: Der Reitschulbetrieb verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrages geeignete Reitpferde und Reitlehrer sowie Vertretungen für den Reitunterricht zur Verfügung zu stellen. Die Einteilung der Pferde für die Reitstunde, erfolgt durch die Reitlehrer, ebenso der Ort der Reitstunde (Halle, Platz, Gelände).
Bezahlung: Die fälligen Beiträge sind vorab zu überweisen.
Verhinderung des Reitschülers: Verhinderungen sind 24 Stunden im Voraus mitzuteilen, wird diese Frist nicht eingehalten, entfällt der Anspruch für einen Ersatztermin. Ersatztermine müssen innerhalb des Monats wahrgenommen werden. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Reitstunde wird nicht gewährt.
Pflichten des Reitschülers: Der Reitschüler muss rechtzeitig zu seinem Termin erscheinen und dabei die Vorbereitung seines Pferdes mit einplanen. Der Reitschüler hat den Anweisungen des Reitlehrers unbedingt Folge zu leisten. Ein fairer Umgang mit den Pferden, sowie ein pfleglicher Umgang der zur Verfügung gestellten Ausrüstung wird vorausgesetzt. Der Reitschüler ist verpflichtet sich durch geeignete Kleidung und durch das Tragen einer Kappe, vor Verletzungen zu schützen. Die Boxen, sowie die Paddocks, sind nur nach Anweisung des Reitlehrers zu betreten. Der Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung wird empfohlen. Für eine Turnierteilnahme wird die Mitgliedschaft in einem Reitverein empfohlen: (https://pferdefreunde-stgeorg.de) Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt die Reitschule keine Haftung. Grundsätzlich erfolgt das Betreten der Reitanlage und das Reiten auf eigene Gefahr. Über die Reitstunde hinaus, besteht keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen, seitens der Reitanlage.
Kündigung des Vertrages: Die Kündigung kann immer nur zum Ende des Monats erfolgen. Bezahlte Stunden sind spätestens vier Wochen bis Ende des Vertrages zu vereinbaren, ansonsten verfallen diese.